Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Sebastian Salmhofer Webdesign. Beim Kauf erwirbt der Käufer eine Lizenz zur Nutzung der bereitgestellten Software. Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, erhält der Lizenznehmer das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikation zu benutzen.
Vertragsabschluss
Die Präsentation unserer Waren und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung stellt unsererseits ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Durch Ihre Bestellung nehmen Sie das Angebot an und der Kaufvertrag ist zustande gekommen.
Hierüber erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Preise und Versandkosten
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise, da das Unternehmen umsatzsteuerbefreit ist. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.
Gewährleistung und Einstehen für Mängel
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, richtet sich die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist, sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, eine unverzügliche Untersuchung bzw. Prüfung der Software bei Lieferung sowie eine unverzügliche schriftliche Mängelrüge, in welcher der Lizenznehmer nach besten Bemühungen die Abweichung von der Spezifikation; die Bedienschritte, welche zum Mangel geführt haben; sowie die Fehlermeldung der Software detailliert bekanntzugeben hat..
Voraussetzungen jeder Mängelbeseitigung sind, dass
Die Beseitigung von Mängeln, das sind funktionsstörenden Abweichungen von den gültigen Spezifikationen, erfolgt durch entsprechende Änderung des Programms.
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, besteht für Software, an welcher der Lizenznehmer oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers Änderungen vorgenommen haben, keine Gewährleistung, auch wenn der Mangel in einem nicht geänderten Teil auftritt.
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, übernimmt der Lizenzgeber keine Gewähr
Unsachgemäße Handhabung oder Fehler in der Bedienung bzw. Benutzung der Software durch den Lizenznehmer oder Dritte, führt zu einem Ausschluss der Gewährleistung.
Entspricht die Software bei aufrechter Gewährleistung in funktionsstörender Weise nicht den Spezifikationen und ist der Lizenzgeber trotz nachhaltiger Bemühungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, die Übereinstimmung mit den Spezifikationen herzustellen, hat jeder Vertragsteil das Recht, den Vertrag für die betreffende Software, gegen Rückerstattung der erhaltenen Leistungen, mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Mängel in einzelnen Programmen geben dem Lizenznehmer nicht das Recht, den Vertrag hinsichtlich der übrigen Programme aufzulösen.
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind weitere Ansprüche aus dem Titel der Mangelhaftigkeit der Software ausgeschlossen.
Wartungen (zB. Fehlerdiagnose und –beseitigung, Pflege etc.), die nicht unter die Mängelbehebung fallen, sowie deren jeweilige Kostentragung, sind gesondert zu vereinbaren.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht
Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber in der Abwehr aller Ansprüche unterstützen, die darauf beruhen, dass vertragsgemäß genutzte Software ein nach der österreichischen Rechtsordnung wirksames gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht verletzt.
Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyright-Vermerk) an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Lizenznehmers bzw. Dritte; das gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
Haftung
Soweit nicht einzelvertraglich anderes vereinbart ist, haftet der Lizenzgeber für Schäden, nur sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Gesamthaftung des Lizenzgebers in Fällen der groben Fahrlässigkeit ist auf den Nettoauftragswert begrenzt. Pro Schadensfall ist die Haftung des Lizenzgebers auf 25 % des Nettoauftragswertes begrenzt.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer ausgeschlossen.
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, ist bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Implementierung und Benutzung (wie z.B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder von behördlichen Zulassungsbedingungen jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche des Lizenznehmers aus dem jeweiligen Titel ausgeschlossen.
Der Lizenznehmer haftet dem Lizenzgeber für die Verletzung von übernommenen Verpflichtungen und hält den Lizenzgeber schad- und klaglos.
Die Regelungen gelten abschließend für sämtliche Ansprüche des Lizenznehmers gegen den Lizenzgeber, gleich aus welchem Rechtsgrund und -titel und sind auch für alle Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und Unterlieferanten des Lizenzgebers wirksam.
Zahlung
Die Bezahlung ist möglich mittels
- Kreditkarte oder
- Paypal.
Der Lizenznehmer erwirbt die Nutzungsrechte für einen Monat ab Zahlung für das auf der Website ausgewiesene Entgelt.
Der Lizenzgeber hat das Recht die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln.
Zahlungsverzug
Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Sebastian Salmhofer Webdesign berechtigt, den Zugang zum gekauften Tool zu blockieren. Sobald die Zahlung eintrifft, wird der Zugang wiederhergestellt.
Dauer und Vertragsbeendigung
Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt einen Monat ab Zahlung. Das Nutzungsrecht endet jedenfalls mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit.
Kommt der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Lizenzgeber berechtigt, die Leistungserbringung abzulehnen und nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurück zu treten. Der Lizenznehmer haftet jedenfalls für alle Schäden (beispielsweise für Stehzeiten, etc.), welche dem Lizenzgeber durch Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entstehen.
Falls über das Vermögen des Lizenznehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist der Lizenzgeber berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem der Lizenznehmer unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Lizenzgebers unerlässlich ist.
Geltendmachung von Ansprüchen
Alle Ansprüche des Lizenznehmers sind bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 2 Monate ab Durchführung der Leistungen gerichtlich geltend zu machen, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht andere Fristen vorsehen.
Unterauftragnehmer
Der Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer zu melden, wenn er sich der Leistung von Unterauftragnehmern bedient.
Missbräuchliche Verwendung
Sollte der Lizenznehmer die Lizenz und damit verbundene Nutzung der Infrastruktur missbräuchlich nutzen, so ist der Lizenzgeber dazu berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Darunter fallen explizit, aber nicht ausschließlich, DDoS-, Brute-Force-, Man-in-the-Middle-, CSR-, SQL-Injection-Attacken.
Rücktrittsrecht
Da es sich um ein digitales Gut handelt und mit der Erfüllung des Vertrages sofort nach Lieferung begonnen wird, besteht kein Rücktrittsrecht. Bei Bestellung wird der Kunde explizit darauf aufmerksam gemacht und muss dies bestätigen.
Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt digital an die vom Kunden angegebene Emailadresse.
(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Sebastian Salmhofer Webdesign ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Sebastian Salmhofer Webdesign unverzüglich erstattet.
(3) Sebastian Salmhofer Webdesign kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Sebastian Salmhofer Webdesign unverzüglich erstattet.
Gerichtsstand und Recht
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – ein-schließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Lizenzgebers, in Wien jenes im Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt, ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
Vorbehaltsklausel
Die Vertragserfüllung seitens des Lizenzgebers steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen (Re-) Exportbestimmungen, insbesondere keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen.
Streitbeilegung
Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.